Das dokKa Recherche-Stipendium wird ermöglicht durch die Ursula Blicke Stiftung und richtet sich an künstlerisch-dokumentarische Projekte aus den Bereichen Dokumentarfilm und Hördokumentation. Gefördert wird die Recherche von Projekten. Dafür wird ein einmaliger Zuschuss von maximal 5.000.- Euro gewährt. Die Projekte werden von einer Jury ausgewählt.
Antragsberechtigt sind ausschließlich Autor*innen und Regisseur*innen mit erstem Wohnsitz in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Das Stipendium kann nur von Personen beantragt werden. Der Fokus des Stipendiums liegt bei Filmprojekten auf Kinodokumentarfilmen, die einen künstlerischen und innovativen Ansatz verfolgen. Der Fokus des Stipendiums liegt bei Hördokumentationen auf akustisch und formal innovativen Produktionen. Projekte, die im Rahmen eines Studiums geplant sind, können leider nicht eingereicht werden. Das Recherche-Stipendium darf nicht zur Deckung von Produktionskosten verwendet werden. Nach Abschluss der Recherche erfolgt ein Nachweis über die geleistete Arbeit in Form eines Rechercheberichtes. Dieser muss spätestens 24 Monate nach der Zusage als PDF vorgelegt werden. Einzureichen sind die folgenden Unterlagen:
Die Übergabe der Stipendien erfolgt im Rahmen des dokKa-Festivals am Gala Abend. Es besteht dabei die Möglichkeit während des Festivals, Kontakte zu knüpfen und mit anderen Teilnehmern über die Projektidee zu sprechen.
Die mit Hilfe des Stipendiums entstandenen Arbeiten müssen beim dokKa-Festival eingereicht werden. Dokumentarfilme müssen das Logo und den Namen der Förderung im Abspann enthalten, Hördokumentationen in der Absage das Förderprogramm nennen.
Wir haben weitere Informationen in einer FAQ-Sammlung zusammengestellt. Diese wird im Laufe der Zeit stetig erweitert.
FAQs anzeigenBewerbungen sind online bis zum 11.3.2024 (9 Uhr) möglich, die Stipendien werden von einer Jury beim nächsten Festival vergeben.
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