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Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich zum 01. Februar abgebucht. Erfolgt der Beitritt nach diesem Datum, wird der erste Mitgliedsbeitrag nach dem Eintritt abgebucht. In den darauf folgenden Jahren dann immer zum 01. Februar. Die Satzung erkenne ich an. Ein Austritt wird vier Monate nach schriftlichem Eingang wirksam (§ 5.2), eine Erstattung bereits bezahlter Mitgliedsbeiträge erfolgt nicht.
SEPA-Lastschriftmandat Gläubiger-Identifikationsnummer: DE85ZZZ00000541348 Mandatsreferenz: (wird separat mitgeteilt) Zahlungsart: Wiederkehrende Zahlung Ich/Wir ermächtige(n) den Verein dokKa, Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise(n) ich/wir mein Kreditinstitut an, die vom dokKa auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann/Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.