Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich zum 01. Februar abgebucht. Erfolgt der Beitritt nach diesem Datum, wird der erste Mitgliedsbeitrag nach dem Eintritt abgebucht. In den darauf folgenden Jahren dann immer zum 01. Februar. Die Satzung erkenne ich an. Ein Austritt wird vier Monate nach schriftlichem Eingang wirksam (§ 5.2), eine Erstattung bereits bezahlter Mitgliedsbeiträge erfolgt nicht.